DSGVO konforme Webseite
Wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Webseiten funktioniert.
Wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Webseiten funktioniert.
Sicher haben Sie bereits vom “Gespenst” Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört. Sie wissen, dass die Verordnung am 25.5.2018 in Kraft tritt, und dass empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung drohen.
Auf dieser Seite zeigen wir die Antwort – konkret, ohne ausschweifendes Bla-Bla. Ihre Webseite ist Ihr Aushängeschild, das gilt auch für den Datenschutz. Wenn Ihr Mitbewerb oder die Datenschutzbehörde Ihre Homepage besucht, und Sie bereits hier Schwächen in der DSGVO-Umsetzung zeigen, ist die Chance einer genaueren Kontrolle Ihres gesamten Unternehmens (oder Praxis) sehr hoch.
Hier finden Sie alle Punkte, die Sie für eine DSGVO konforme Webseite beachten müssen. Je nach Funktionsumfang Ihres Portals können zusätzliche Aufgaben anfallen. Unsere Tipps ersetzen auch nicht die gesamten restlichen DSGVO-Anforderungen, z.B. das verpflichtend zu führende Datenverarbeitungsverzeichnis, die Verträge mit den Auftragsdienstleistern, usw. Wenn Sie hierbei Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie bitte direkt Christoph Berdenich – er ist als zertifizierter Datenschutzbeauftragter gerne für Sie da.
Schritt für Schritt.
Je nach Umfang und Funktionen Ihrer Website bzw. Ihrer online-Marketing Aktivitäten können natürlich noch weitere Maßnahmen nötig sein.
Kontaktformulare sind eine der wichtigsten Maßnahmen auf einer Webseite, um Interessenten zur Kontaktaufnahme zu bewegen. Hier ändert sich durch die DSGVO eigentlich wenig – leider sind viele Formulare allerdings bereits heute datenschutzrechtlich bedenklich implementiert.
Wir empfehlen, die Datenschutzbestimmungen separat auf der Webseite aufzuweisen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um auch Ihr Impressum auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen.
Die allgemeinen Inhalte der Datenschutzbedingungen sind in Art. 13 der DSGVO geregelt: https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/13.
Kontaktformulare, Registrierungen/Logins (bei Online-Shops oder WebApps gibt es natürlich viel mehr Daten) usw. Mittels Browser-Plugins wie Ghostery können Sie alle 3rd-Party-Cookies Ihrer Webseite anzeigen lassen, jedes davon könnte Daten erheben und an Drittanbieter übermitteln. Für alle durch den User eingegebenen oder im Hintergrund erhobenen Daten muss die Rechtsgrundlage der Verarbeitung (z.B. Vertragserfüllung, Einwilligung, …) beschrieben werden.
Dem Wortlaut der DSGVO folgend müssen Sie Art und Umfang der Verarbeitung eigentlich nicht bekannt geben – wir empfehlen aber dringend, dies zu tun. Die Datenschutzerklärung sollte von jeder Seite der Webseite aus erreichbar sein, am besten ist sie im Footer der Seite (neben dem Impressum) platziert.
SSL-verschlüsselte Seiten erkennen Sie – je nach Browser – an einem grünen Sicherheitsschloss neben der URL sowie am “https” (statt nur “http”) – wie bei https://www.rechnerherz.at.
Seit einiger Zeit reiht Google Seiten mit SSL-Verschlüsselung besser, als solche ohne. Wenn Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Webseite erheben, ist die SSL-Verschlüsselung ein Muss.
Die Einrichtung erfolgt durch Ihren Hoster und kann meist durch den Verwaltungszugang selbst angelegt oder bestellt werden. Die Kosten halten sich mittlerweile in Grenzen, es gibt auch kostenlose Lösungen (falls vom Hoster angeboten).
Die DSGVO zielte ursprünglich darauf ab, großen Konzernen das Datensammeln zu erschweren. Zwei Konzepte sollten dabei helfen:
privacy by design heißt, dass eine Webanwendung datensparend konzipiert und alle Datenschutzgrundsätze bereits auf Konzeptions-, Organisations- bzw. Technikniveau beachtet wurden.
privacy by default heißt, dass die Datenschutz-Grundeinstellungen (z.B. nach Registrierung) den größtmöglichen Datenschutz gewährleisten.
Für Webseiten bedeutet dies zum Beispiel, nur notwendige Daten zu sammeln (kein Geburtsdatum im Kontaktformular, wenn nicht notwendig). Dasselbe gilt für Bestellungen in Onlineshops. Die Verbindung muss bei Datenübermittlung immer verschlüsselt sein. Es sollte einen Prozess geben, wann und wie Daten wieder gelöscht werden.
Für größere Webanwendungen ist hier eine genaue Analyse unumgänglich – am besten denkt man dies bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses für jede Applikation gleich mit.
Wir veröffentlichen in Kürze einen umfassenden Artikel zum Thema Newsletter.
* Dieses Angebot gilt von 1.4.2018-30.4.2018 ausschließlich für WordPress-basierte Webseiten und umfasst DSGVO-konforme Cookie-Implementierung, Ergänzung/Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Passagen in Impressum und den Datenschutzbedingungen, Überarbeiten der Kontaktformular-Texte und Überprüfung der Newsletterfunktion. Es dürfen nur Social Sharing (z.B. Facebook-Sharing) sowie Google Tracking-Cookies verwendet werden, alle weiteren Cookies bedeuten Mehraufwand, den wir verrechnen müssen. Dasselbe gilt für Zusatzfunktionalität der Webseite wie Registrierung, Foren, Kommentarfunktionen, usw. Nicht im Preis enthalten ist auch das Update auf SSL-Verschlüsselung, da dies vom Hoster abhängig ist.
Ihr Ansprechpartner
Christoph ist ausgebildeter Mediziner und Infomatiker. Er beschäftigt sich seit 2016 mit den Themen Datensicherheit und Datenschutz, damals noch mit dem österreichischen DSG2000. Mit “MeinArztOnline” betreibt er die erste datenschutzkonforme Arzt-Patienten-Kommunikationsplattform.
Im Jänner 2018 hat Christoph die Ausbildung zum externen Datenschutzbeauftragten (zertifiziert durch Austrian Standards) absolviert. Bei rechnerherz deckt er die gesamte DSGVO-Implementierung und Beratung ab, von der IST-Analyse über die Erstellung des Verfahrensverzeichnisses bis hin zu Empfehlungen zu technisch organisatorischen Maßnahmen.
Wenn Sie auch über Ihre Webseite hinaus Fragen zur DSGVO-Umsetzung in Ihrem Unternehmen/Ihrer Praxis/Ihrer Kanzlei haben, kontaktieren Sie Christoph über unser Kontaktformular, per Mail an christoph@rechnerherz.at oder telefonisch unter +43 699 10 12 17 70.